Verschiedene Aussagen in AGB und Rechnung

  • Hallo,


    ist schon mal irgendjemandem aufgefallen dass in den AGBs und der Auftragsbestätigung verschiedene Aussagen gemacht werden?
    In den AGBs steht:


    "6) Versand- und Bearbeitungskosten innerhalb Deutschlands:


    - Pflanzen: 6,90 pauschal. (in Deutschland)
    - Saatgut: 3,00 pauschal. (in Deutschland) Keine Mindestbestellmenge! "


    In der Auftragsbestätigung heißt es jedoch Mindestbestellmenge 6 Pflanzen bzw. 6 Portionen Saatgut.


    Was gilt denn nun? Mindestbestellmenge Ja oder Nein??


    MFG


    Urmel




    [Dieser Beitrag wurde von Urmel am 25. Juli 2003 editiert.]

  • Der Plural von AGB heißt AGBs und nicht AGB´s. Im Englischen wird der Plural übrigens auch nicht so gebildet...


    [Ein Apostroph sollte übrigens so ' oder so ’ aussehen, nicht so ` (-> Gravis).]


  • @Elisabetha:
    hab mich wohl in der Eile vertippt, kann schon mal vorkommen.
    Im Übrigen weiß ich gar nich was das mit dem Thema zu tun hat.
    Und wie das Apostroph aussieht ist doch wohl Sch.. egal!

  • Mir ist nicht bewusst gewesen dass es so viele Leute gibt, die nichts besseres zu tun haben, als sich vor den PC zu setzen um Fehler anderer zu suchen!


    Soviel Dummheit ist mir noch nie untergekommen


    Ich wollte wissen was mit der Mindestbestellmenge ist und nicht meine Rechtschreibung kontrollieren lassen!


    Also entweder habt ihr was zum Thema zu sagen oder ihr lasst es bleiben!


    Urmel


    [Dieser Beitrag wurde von Urmel am 26. Juli 2003 editiert.]

  • "Soviel Dummheit ist mir noch nie untergekommen."


    Mir auch nicht...



    Merke: Satzzeichen sind Grenz- und Gliederungszeichen. Sie dienen insbesondere dazu, einen geschriebenen Text übersichtlich zu gestalten und ihn dadurch für den Lesenden überschaubar zu machen.



    Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab.


    Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder ... oder, nicht ... noch, sowohl ... als (auch), sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... noch verbunden, so setzt man kein Komma.


    Bei gleichrangigen Teilsätzen, die durch und, oder usw. verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.


    Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.


    Bei formelhaften Nebensätzen kann man das Komma weglassen.


    Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.


    Anreden, Ausrufe oder Ausdrücke einer Stellungnahme, die besonders hervorgehoben werden sollen, grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.

  • Tja, dann habe ich jetzt einen Punkt, Anyu. Und einige Kommas... *zu Urmel schau* *g*


  • Mir ist nicht bewusst gewesen, dass das Urmel so humorlos ist und zu blitzkriegerischen Beleidigungen neigt. Sowas kenn ich eigentlich nur vom Rumpelstilzchen )

  • Hallo Yjnthaar,


    anscheinend nicht.
    Die ganzen Leute hier schreiben nur Mist und kein einziges Wort zum Thema.
    Sehr sehr schade


    Urmel

  • Meine Erfahrungen sind folgende: Ich hatte erstmals online bestellt. Fünf Pflanzen. Bin dann später beim Stöbern auf die Mindestbestellmenge von sechs Pflanzen gestoßen. Hab daraufhin eMail geschickt, dass noch eine weitere Pflanze dazu können. Doch dann blieb es im Postpaket bei den Fünf.


    Bei der nächsten Bestellung - da war es Saatgut - habe ich drauf geachtet, aureichend zu bestellen. Ist ja nachvollziehbar, dass sich der Aufwand bei zu wenig bestellten Artikeln nicht rechnet für ein kleines Unternehmen. Jeder, der schonmal bei eBay verkauft hat, weiß doch wie zeitaufwendig Versandhandel sein kann *stöhn* :)

  • Ich hab' Anfang des Jahres 3 Tüten Samen bestellt und bekommen, also gilt das mit der Mindestbestellmenge anscheinend nicht.