unvollständige lieferung -AGB ohne Rechtsgrundlage !

  • Sehr geehrter Herr Rühlmann


    ich habe gestern (24.08.02) meine bei Rühlmanns bestellten Pflanzen erhalten. Kouged und marokkanische Minze. Leider fehlte eine Pflanze: damiana (Turnera diffusa).
    Ich finde es sehr schade, das lt. AGB die nichtlieferbaren Pflanzen nicht nachgesandt werden. Ich war eigentlich mit der Qualität der Pflanzen zufrieden, muss aber sagen das mich dieses Vorgehen sehr enttäuscht hat.
    Des weiteren fehlt dieser Regelung die Rechtsgrundlage.
    Der Katalog stellt ein Angebot dar, auf das ich mit meiner Bestellung eingehe (d.h. ich stelle einen Antrag, den sie mit ihrer Auftragsbearbeitung bzw. Lieferung annehmen).


    Da jedoch bei evtl. Fehlen von Pflanzen der Antrag (so wie er akzeptiert wurde) von ihnen abgeändert wird, ist die Bestellung nichtig bzw. muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dies erfolgte jedoch nicht -ich wurde weder von ihnen noch von einem ihrer Mitarbeiter darüber informiert, das die Pflanze damiana (Turnera diffusa) nicht lieferbar ist.


    BGB § 150 Abs 2: Verspätete und Abändernde Annahme:
    "Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrage."
    das fehlen der bestellten pflanze stellt nach § 434 BGB einen Sachmangel dar:
    $434 BGB Abs. 3: "Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert"
    Laut §439 Abs. 1 BGB ist ihre Firma, Herr Rühlmann, verpflichtet den Sachmangel zu beheben :
    "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen"
    Abs.2:
    "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, u. Materialkosten zu tragen"
    Ich kann also das Vorgehen (KEIN nachsenden der Pflanzen geschweige denn Übernahme von evtl. anfallendem Porto) der Firma "Rühlemann's Kräuter & Duftpflanzen" nicht nachvollziehen. Ich bin als Kunde sehr enttäuscht, und hoffe die Pflanze entsprechend kostenlos von ihnen nachgesandt zu bekommen.


    An alle Forumsteilnehmer:
    Mich würde interessieren : habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie habt Ihr reagiert ? Wurden die fehlenden PFlanzen nachgesandt ? Schreibt mir ! Danke


    simfor


    [Dieser Beitrag wurde von simfor am 24. August 2002 editiert.]

  • Mir geht es aehnlich - Lieferung am 22.8. erhalten, aber ausgerechnet die Pflanze die mir am wichtigsten war, war nicht dabei. Die Bestellung hatte ich am 6. August gemacht, alles hat gedauert weil sie ja ins Ausland (Oesterreich) geht, aber die nun nicht erhaeltliche Pflanze, Piper longum, war seit dieser Zeit - und ist auch heute noch - als lieferbar vermerkt... Dass keine Nachsendung gemacht wird bedeutet also, dass mein hierfuer bezahltes Geld unnoetig bezahlt war und ich ausserdem, sollte die Pflanze wieder erhaeltlich werden, die Versandgebuehr gleich noch einmal bezahlen muss, wenn ich sie neu bestelle...


    Soviel also auch zum (Zitat AGB) "Die Lieferbarkeitsangaben im Onlineshop werden wöchentlich jeweils am Freitag aktualisiert." Seit 6. August sind schon einige Freitage vergangen!

  • das ist ja wirklich bedauerlich und sehr sehr ärgerlich. ich kann die hier angewandte geschäftspraktik absolut nicht verstehen. das die pflanzen als lieferbar angezeigt wurden und es nicht waren, grenzt ja schon fast an täuschung. mit entsprechenden mitteln liese sich da sicher rechtlich einiges tun, nur probleme wie:


    -beweislage
    -zu geringer streitwert
    -man will sich nicht unnötig "ärger machen"


    sind halt immer so sachen die verhindern, das diejenigen die recht haben auch zu ihrem recht kommen.
    ich finde aber was man tun kann (und was ich auch tue): mit dem geschäftsführer reden, eine gute einigung erzielen -wenn das nicht klappt nie mehr im entsprechenden geschäft einkaufen und so vielen freunden/bekannten wie möglich von den erfahrungen berichten. der markt reguliert solche probleme dann schon selbst.

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Simon Formanowski,


    Ich möchte jetzt möglichst schnell auf Ihre Ausführungen antworten, werde mich aber noch anderweitig schlau machen.


    Der von Ihnen beschrieben Sachverhalt ist noch von keinem unserer Kunden in unserer 11jährigen Geschichte beanstandet worden.


    Natürlich besteht immer die Möglichkeit eine Lieferung OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zurückzugeben - das ist auch für uns selbstverständlich.


    Abgesehen davon ist es jedoch vollkommen neu für mich, daß durch ein Fehlen auch nur einer einzigen Pflanze, und das kommt jedes Jahr bei tausenden (!) Bestellungen vor, die gesamte Bestellung unwirksam werden sollte.


    Falls das wirklich auf rechtlicher Grundlage steht, müssen wir unsere Versandbedingungen neu überarbeiten, denn dann würde hier erheblicher Mehraufwand, und vor allem Mehrkosten entstehen.


    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir im Moment jedenfalls, wenn ich irgendwo was bestelle, und nur einen Teil geliefert bekomme, dann ist das für mich O.K.


    Oder erwarten Sie, wenn Sie bei Otto, Neckermann, Quelle oder woanders bestellen, und von sagen wir 50 Bestellpositionen gerade eine nicht in absehbarer Zeit lieferbar wird, daß Sie dann GAR NICHTS bekommen???


    Oder haben Sie schon mal erlebt, daß eine Versandfirma, um sich vor dieser Rechtsfalle zu schützen, Ihnen bei Nichtlieferbarkeit einer Position, eine Multiple-Choice-Karte sendet, nach dem Motto: "Eine Position Ihrer Bestellung ist leider in absehbarer Zeit nicht lieferbar: Wollen Sie A) auf die verbleibende Restlieferung ganz verzichten, oder B) dürfen wir die Restlieferung als neuen Auftrag auffassen, und Ihnen zustellen ? Ja oder Nein?


    Ich jedenfalls nicht.


    Aber wie gesagt, ich werde' mich noch eingehender informieren.


    Eine einzelne Pflanze nachzusenden, macht meist auch keinen Sinn, denn die Transportkosten liegen meist erheblich über dem Warenwert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Daniel Rühlemann


    PS: würde mich interessieren, welche Regelung unseren Kunden am meisten entgegenkommen würde; eine generelle kostenlose Nachsendung würde auf jeden Fall in unsere Kalkulation einfließen, und wahrscheinlich die Preise teurer machen.


    Die Lieferbarkeit der Pflanzen ist nicht immer sofort eintragbar, außerdem fehlt im Moment das Personal um regelmäßig zu gewährleisten, dass die Anzeige der Lieferbarkeit im Onlineshop aktuell ist. Wir arbeiten dran.


    ------------------
    Ihr Kräutergärtner -
    Daniel Rühlemann

  • Sehr geehrter Herr Rühlemann, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich werde gerne Ihre Fragen bezüglich meines Foreneintrages beantworten. Zunächst ist zu sagen, das es im Geschäftsverkehr der Sicherheit dient, bei einer Bestellung entsprechend auch eine Auftragsbestätigung zu senden. Ob diese nun auf der Website generiert wird (wie bei vielen Onlineanbietern der Fall) –oder ob es sich hierbei um eine formlose Email handelt (das macht nun wirklich keine Arbeit) spielt eigentlich keine Rolle.


    „Abgesehen davon ist es jedoch vollkommen neu für mich, daß durch ein Fehlen auch nur einer einzigen Pflanze, und das kommt jedes Jahr bei tausenden (!) Bestellungen vor, die gesamte Bestellung unwirksam werden sollte.“


    Ich denke, am besten stellt diesen Sachverhalt das BGB klar.
    BGB § 150 Abs. 2: Verspätete und Abändernde Annahme:
    "Eine Annahme [Des Antrags, Formanowski] unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrage."


    Erklärung: In der Bestellung steht ich möchte Pflanze A, B und C, sie nehmen durch Ihr konkludentes Handeln (Auftragsbearbeitung) den Antrag an, ändern Ihn jedoch ohne mein Wissen ab. (Sie verschicken nur Pflanze A und B anstatt A,B,C) Dadurch lehnen sie meinen Antrag ab und stellen mir einen neuen –dem ich in diesem Fall jedoch nicht zugestimmt habe.


    Jedoch muss festgehalten werden, das für ein greifen des § 150 tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen sein muss. Dies ergibt sich hieraus:


    § 151 BGB, Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.


    Sie haben also die Möglichkeit, bei mir die Zustimmung zum abgeänderten Vertrag einzuholen (per Mail, fax, Fon usw.) oder dies (wie im jetzigen Fall) nicht zu tun: dadurch wird der Antrag aber ungültig.


    Sie sehen also, teure Umstellungen Ihrer Firma oder sonstige Zusatzinvestitionen sind NICHT notwendig, um dieses Problem zu lösen, sondern einfach nur eine Auftragsbestätigung. Sollte der Kunde dann Das Fehlen eines Teils der Lieferung akzeptieren, kann die Lieferung dennoch ohne Probleme Verschickt werden und sie müssen auch nichts nachsenden. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, ist der Vertrag nichtig und der Kunde bestellt nicht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Pflanzen bei Ihnen wieder vorhanden sind.


    Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen.


    PS: was ist mit meiner Bestellung der Samen ? Habe sie zur selben Zeit wie die Pflanzen bestellt, jedoch noch nicht erhalten. Falls Sie Einige Samen nicht liefern können sollten, bitte ich von der Lieferung abzusehen und mir das auch mitzuteilen.


    Vielen Dank,


    Mit freundlichen Grüßen


    Simon Formanowski

  • Danke für Ihre Email,


    so gut wie jeder Elektronik-Versandhandel im Internet (Als Beispiel sei hier nur Jakob Elektronik genannt – www.jakob-elektronik.de) verschickt nach Bestellungen Emails zur Bestätigung. Als ich dort z.B. meine Digicam eine Olympus C220 Zoom bestellte rief mich der zuständige Mitarbeiter extra an, um mir mitzuteilen das sie nicht auf Lager ist, und ob ich die Bestellung trotzdem aufrecht erhalten möchte –DAS nenne ich Service, Herr Rühlemann. Und dies ist auch die Form, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird –nur das hier keine Unklarheiten entstehen.


    Aus diesem Grund bitte ich sie hiermit nochmals mir die fehlende Pflanze entweder zuzuschicken, oder mit mir gemeinsam eine andere gütliche Einigung zu finden - Ich finde Ihr Vorgehen bis jetzt leider sehr enttäuschend, bis jetzt haben Sie ein Vorgehen in diese Richtung mit noch keinem Wort erwähnt.


    Ich war zwar gerne dazu bereit, Sie über die rechtlichen Hintergründe zu informieren, jedoch entzieht es sich meiner Kenntnis warum es Aufgabe des Kunden sein soll, dem Verkäufer nahe zu bringen WARUM (und auf welcher rechtlichen Grundlage) er doch bitte diese oder jene Lösung bei sich einführen sollte –dies ist Sache des Geschäftsführers und liegt damit in Ihrem eigenen Interesse. Zufriedene Kunden – Gutes Geschäft.


    Ich hoffe auf baldige Antwort auf meine Frage aus der letzten Email nach den Samen u. würde mich freuen, mit Ihnen gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Simon Formanowski
    --------------------------------------------------


    "Können Sie mir Internetseiten (Shops) nennen, in denen das so gemacht wird;
    ich meine, daß bei Nichtlieferbarkeit einzelner Positionen darauf
    hingewiesen wird, damit der Kunde nicht ohne irgeneine Lieferung dasteht..."


    "Allerdings Auftragsbestätigungen und das ganze hin und her bei telefonischen
    und schriftlichen Bestellungen führt bei den überwiegend kleinen
    Bestellungen [...] zu einer prozentual gesehen sicher
    enormen Kostensteigerung."


    "Dann wird es vielleicht bald so sein, daß wir einen Mindestauftragswert [...] festlegen müssten."


    MfG Daniel Rühlemann

  • sehr geehrter herr rühlemann,


    vielen dank für die schnelle zusendung der noch fehlenden pflanze !
    guter service !


    schönes wochenende und viel erfolg für ihre firma (die ich übrigens einzigartig finde) wünsche ich ihnen noch.


    ich hoffe auch in zukunft viele interessante und heilsame pflanzen bei ihnen zu finden.


    ich wünsche ihnen alles gute und verbleibe mit freundlichen grüßen


    simon formanowski

  • Hallo,


    ich für meinen Teil kann dieser Diskussion nur folgendes anfügen: Ich bin bisher sehr zufrieden mit der Verfahrensweise von Rühlemanns. Auch dass eine Planze oder Saat nicht kostenfrei nachgeliefert wird ist in meinen Augen vollkommen ok. Wünschenswet wäre wirklich nur eine kurze Auftragsbestätigung per Mail, damit man sich darauf einstellen kann. Und was ich bei vielen auch schon gesehen habe, ist die Benachrichtigung wenn wieder ein Artikel lieferbar ist. Das sollte eigentlich (für mich aus Informatiker-Sicht) kein größeres Problem darstellen.

  • Hallo,
    das mit der Auftragsbestätigung fände ich auch einen netten kleinen Service, für den ich ausserdem bereit wäre, eine höhere Versandgebühr zu zahlen. Das Problem ist doch einfach, dass man als berufstätiger Mensch im Normalfall gerne den Tag weiss, an dem das Paket vermutlich zu erwarten ist. Ansonsten kann ich mich dem Lob meines Vorredners nur anschliessen: Es ist jedesmal eine grosse Freude, die wirklich exzellent gepflegten Pflänzchen auszupacken, und zu sehen, wie sie weiter gedeihen. Auch die leckere und ästhetische Vielfalt des Pflanzenangebots finde ich enorm, der Katalog dazu ist super gemacht und informativ, ganz zu schweigen von den Foren hier. Das alles versöhnt mich dann zwar immer mit der Warterei "auf Kohlen", aber trotzdem: Auftragsbestätigung, sobald das Paket rausgegangen ist, wäre eine feine Sache!
    Herzliche Grüsse,

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Anregungen!


    Also eine normale Auftragsbestätigung bekommt ersteinmal jeder der per email bei uns bestellt.


    Wenn wir das auch per Post machen würden, wird das ganz schön teuer - prozentual gesehen - deshalb machen wir das nur in Ausnahmefällen.


    Aber die Idee mit"Auftragsbestätigung, sobald das Paket rausgegangen ist" werden wir sicher nochmal überdenken, denn das wünschen sich sicher viele Kunden.


    Das Problem der Benachrichtung, wenn ein Artikel nach einer Zeit der Nichtlieferbarkeit erneut wieder verfügbar ist, werden wir wahrscheinlich im kommenden Jahr mit der Einrichtung eines Newsletters lösen, in dem wir dann in unregelmäßigen Abständen informieren.


    ------------------
    Ihr Kräutergärtner -
    Daniel Rühlemann

  • Ich finde das einfach traurig, muss man so miteinander diskutieren ? Dieses BGB-Zitieren.Und dann noch wegen einer einzigen Pflanze. Hut ab Herr Ruehlemann, dass Sie da so ruhig und höflich bleiben ! Und ihre 11 Jahre Versand-Erfahrung sprechen ja wohl für sich. Auf einen solchen Kunden würde ich wahrscheinlich verzichten.
    Natürlich ist es immer ärgerlich, wenn nur ein Teil der bestellten Pflanzen ankommt. Mir schwebt ein System vor, bei dem im Webshop für jeden Artikel die aktuell verfügbare Menge angegeben wäre. Man müsste den Bestand dann entweder wöchentlich aktualisieren, am besten man lässt das ganze so programmieren, dass jede Bestellung im Onlineshop automatisch abgezogen wird. Jede per herkömmlicher Post eingegangene Bestellung müsste dann von Hand bearbeitet werden. Hört sich zunächst nach relativ hohem Zeitaufwand an. Allerdings gibt es dann auch keine Fehlbestellungen mehr, keine enttäuschten Kunden, die man beschwichtigen muss, keine Nachsendungen. Unter dem Strich stünde ein erheblicher Zeitgewinn. Ein Freund von mir, auch wie ich Biologe, und Pflanzenfreund, programmiert solche anspruchsvollen Webshop-Anwendungen (http://www.youngbrain.com)

  • Hi,


    kann eigentlich auch am Versand nichts aussetzen. Hat bei mir allerdings einmal nicht funktioniert. Ich habe sher früh meine Pflanzen bestellt. Irgendwann kam ein Anruf von Rühlemanns, warum ich das Paket habe zurückgehen lassen. Was war los? Der Paketzusteller hatte mir keine Karte in den Briefkasten gesteckt, also wusste ich nichts von der Lieferung. Die Post hat das Paket nach Tagen zurückgehen lassen, die Pflanzen waren hin, ich um 60,00 DM (oder mehr, vergessen) ärmer. Habe im Nachhinein erfahren, daß ich an R. nicht hätte zahlen müssen. Die Post hat natürlich alles bestritten. Da ich immer noch berufstätig bin, werde ich dieses Jahr vermutlich keine Pflanzen schicken lassen, sondern in einer Gärtnerei bestellen lassen (meine vor Ort macht das netterweise). Hätte ich per mail von der Lieferung gewusst, hätte es mir vile Ärger und Geld erspart.

  • Ich habe gerade zum ersten mal hier Samen bestellt und habe noch keine Erfahrung mit dem Versand.


    Trotzdem möchte ich hierzu etwas beitragen:
    Ich glaube, um solche Fälle wie diesen hier zu vermeiden, wäre eine kurze Rückfrage die einfachste Lösung.
    Häufig ist es doch so, daß man eine ganz bestimmte Pflanze sucht (und diese dann hier findet! ;) ). Damit man diese Pflanze nicht "ganz alleine" bestellt und sich das Porto "rentiert" findet man dann in dem (umfangreichen) Katalog noch ein paar andere Pflänzchen. Sollte aber diese "Hauptpflanze", wegen der ich diese ganze Bestellung überhaupt mache, dann nicht mitgeliefert werden, bin ich natürlich enttäuscht. Einige Pflanzen findet man auch immer in den Gärtnereien in der Umgebung, wo man kein Porto zahlen muß.
    Ich muß sagen ich kann Herrn Formanowski da gut verstehen.


    Und die Bestellung von Herrn Formanowski hört sich fast so an, als wäre es so ein Fall. Wenn jemand nur drei Pflanzen bestellt, dann sind ihm für gewöhnlich alle drei wichtig.


    Die wirklich beste Lösung wäre eine kurze Rückfrage per Mail, Fax oder Anruf. Dann kann man immernoch sagen, man verzichtet auf die Lieferung oder wartet bis alles lieferbar ist (die Option gibt es z.b. bei amazon! Ist aber fraglich, ob das für Pflanzen sinnvoll ist...) oder ist mit der Restlieferung auch zufrieden.

  • Ich habe schon öfter bei diversen Samen- und Pflanzenversendern bestellt.


    Wer seinen Garten oder Balkon mit viel Liebe geplant hat und Pflanzen sorgfältig ausgesucht hat, ist entsprechend enttäuscht, wenn die lang gesuchte Pflanze nicht dabei ist. Geht mir auch so.


    Eines muss man sich aber mal klar machen: das Sortiment in Baumschulen oder Baumärkten ist Massenware, die kennen keine Engpässe. Versender wie Rühlemanns sind Spezialgärtnereien, die in kleineren Maßstäben produzieren, weil die Pflanzen weniger nachgefragt werden, da wird es immer mal vorkommen, dass bestimmte Pflanzen temporär nicht verfügbar sind. In der Branche "Raritäten-Gärtnereien" ist es daher üblich, dass die eine oder andere Pflanze oder Samentüte nicht mitgeliefert wird.


    Herrn Formanowski kann ich nur den Rat geben, wenn er auf ganz bestimmte Pflanzen Wert legt, dass er auf den Bestellzettel einen Vermerk anbringt, z.B. "Bitte Auftrag nur bearbeiten, wenn Pflanze XY001 lieferbar ist". Das funktioniert meistens und vermeidet den Ärger hinterher.

  • Hallo zusammen!


    Wenn ich diese Postings alle betrachte, komme ich nicht umhin, dazu auch noch Stellung zu beziehen.
    Ich kann mir bei der Argumentation von simfor nicht vorstellen, dass dieser im Einzelhandel beschäftigt ist, sondern tippe mal auf öffentlichen Dienst. Die BGB Zitate führen so in diese Richtung.
    Lieber Herr Formanowski, Ihnen scheinen die Geschäftsmethoden irgendwie so gar nicht geläufig zu sein. Es ist in der Regel so, dass bei Bestellung die Ware herausgeschickt wird, die vorhanden ist. Sollten Sie Ware A, B und C bestellt haben und nur A und B sind lieferbar, ja freuen Sie sich doch, wenn Sie diese bekommen. Denn genau so läuft es im Einzelhandel und auch bei großen Firmen. Ich bin selbständig und weiß wovon ich rede. Allerdings muß ich hier die Firma Rühlemann doch ein wenig kritisieren, denn es ist zudem noch üblich, dass Ware, die nicht im Bestand vorhanden ist und somit nicht geliefert werden kann, als sogenannter "Rückstand" verzeichnet wird und umgehend bei Eintreffen KOSTELNOS an den Kunden verschickt wird. Pro Bestellung wird immer nur EINMAL Porto berechnet!
    Und das ist die übliche Geschäftspolitik. Lieferanten, die mir nicht die komplette Ware liefern und nicht automatisch diese Rückstände nachliefern, sondern auf Neubestellung beharren, die werden bei mir aus dem Programm gestrichen, denn als Einzelhändler kann ich nicht ständig am Telefon hängen, um nicht mitgelieferte Ware immer wieder nachzuordern. Das gehört sich einfach nicht.


    Gruß
    Tanja Slawi

  • sehr geehrte frau slawi,


    leider muss ich sie enttäuschen. mir sind gängige geschäftsmethoden sehr wohl bekannt, und die gesetzliche lage dazu auch. wenn sie als selbständige darauf hinweisen, dass bei ihnen ganz andere geschäftsmethoden angewandt werden, so liegt das sicher daran, dass sich bei ihnen die gesetzgebung auf b2b (falls es ihnen nichts sagen sollte: business to business) bezieht, in denen natürlich andere regelungen gelten, als bei b2c (business 2 consumer), welches diese kleine diskussion hier berührte ! wie sie sicher schon bemerkt haben bin ich privatperson, so daß für mich die unten schon aufgeführten artikel BGB § 150 Abs 2,
    $434 BGB Abs., §439 Abs. 1 BGB gelten.


    ich hoffe ich konnte ihnen helfen, und würde sie bitten sich das nächste mal kundig zu machen, bevor sie falsche behauptungen in einem derart persönlichen ton aufstellen.


    PS: leider schon wieder falsch, ich arbeite nicht im öffentlichen dienst.



    mit freundlichen grüßen, simon formanowski

  • Heute bin ich zum 1. Mal in diesem Forum und mit Sicherheit auch zum letzten Mal! Genau diese furchtbare Diskussion hier ist Grund, weshalb mir Foren unsymphatisch sind!!! Warum machen wir uns nur immer gegenseitig das Leben schwer! Wir alle habe Fehler ---> ist es so schwierig etwas Toleranz zu zeigen???


    Ich habe dieses Jahr auch zum 1. Mal bei Rühlemann's bestellt. Zuerst habe ich das bestellte Saatgut erhalten und ca 1-2 Monate später wurden die Pflanzen geliefert. Na und? Die Vorgehensweise in solchen Fällen ist in den AGB's von Rühlemann's ganz klar geregelt. Die sollte man sich eigentlich vor einer Bestellung durchlesen und nicht erst hinterher!!! Wenn ich damit nicht einverstanden bin, dann brauche ich auch nichts bestellen!
    Bye :(

  • Heute bin ich zum 1. Mal in diesem Forum und mit Sicherheit auch zum letzten Mal! Genau diese furchtbare Diskussion hier ist Grund, weshalb mir Foren unsymphatisch sind!!! Warum machen wir uns nur immer gegenseitig das Leben schwer! Wir alle habe Fehler ---> ist es so schwierig etwas Toleranz zu zeigen???


    Ich habe dieses Jahr auch zum 1. Mal bei Rühlemann's bestellt. Zuerst habe ich das bestellte Saatgut erhalten und ca 1-2 Monate später wurden die Pflanzen geliefert. Na und? Die Vorgehensweise in solchen Fällen ist in den AGB's von Rühlemann's ganz klar geregelt. Die sollte man sich eigentlich vor einer Bestellung durchlesen und nicht erst hinterher!!! Wenn ich damit nicht einverstanden bin, dann brauche ich auch nichts bestellen!
    Bye :(

  • Heute bin ich zum 1. Mal in diesem Forum und mit Sicherheit auch zum letzten Mal! Genau diese furchtbare Diskussion hier ist Grund, weshalb mir Foren unsymphatisch sind!!! Warum machen wir uns nur immer gegenseitig das Leben schwer! Wir alle habe Fehler ---> ist es so schwierig etwas Toleranz zu zeigen???


    Ich habe dieses Jahr auch zum 1. Mal bei Rühlemann's bestellt. Zuerst habe ich das bestellte Saatgut erhalten und ca 1-2 Monate später wurden die Pflanzen geliefert. Na und? Die Vorgehensweise in solchen Fällen ist in den AGB's von Rühlemann's ganz klar geregelt. Die sollte man sich eigentlich vor einer Bestellung durchlesen und nicht erst hinterher!!! Wenn ich damit nicht einverstanden bin, dann brauche ich auch nichts bestellen!
    Bye :(

  • @ smilehull
    Du kennst die geflügelten Worte "Öl ins Feuer gießen" und "selektive Wahrnehmung"? Doch sicher kennst du die :-))) << schau mal