Auflagen Mohnanbau

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    habe eine Anfrage zum Thema Schlaf-Mohn.
    Habe bei Ihnen Schlafmohnsamen erworben und hätte nun gerne von Ihnen die gesetzliche Hintergründe erfahren.
    In einem früheren Bestellheft haben Sie erwähnt, das 10m² an Anbaufläche gesetzlich legitim seien.
    Ist das zur Zeit noch aktuell??


    MfG
    jojo

  • Hallo jojo,
    soweit uns bekannt ist, hat sich an den Bestimmungen nichts geändert. Wenn man es ganz genau wissen muß, kann man im Betäubungsmittelgesetz BTMG nachschlagen.
    Viel Spaß beim Ernten
    Anja Walessa