Sehr geehrte Damen und Herren,
habe eine Anfrage zum Thema Schlaf-Mohn.
Habe bei Ihnen Schlafmohnsamen erworben und hätte nun gerne von Ihnen die gesetzliche Hintergründe erfahren.
In einem früheren Bestellheft haben Sie erwähnt, das 10m² an Anbaufläche gesetzlich legitim seien.
Ist das zur Zeit noch aktuell??
MfG
jojo