Aztekensalbei und Ebay

  • Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage ist wenn ich Aztekensalbei bei Ebay anbiete.
    Oder gibt es sonstige gesetzliche Bestimmungen wenn ich Aztekensalbei verkaufen möchte?

  • Hallo, Paul,


    du kannst Aztekensalbei rechtlich betrachtet problemlos erwerben, besitzen und verkaufen. Die Pflanze unterliegt nicht dem BtmG. Hoffentlich bleibt das auch so...


    Viele Grüsse,
    Ati

  • allerdings löscht ebay oft diese angebote, weil sie in den agbs den verkauf bewusstseinverändernde substanzen untersagen

  • Außerdem tagt am 18. Juni ein Ausschuss über die Frage, ob Salvia Divinorum in den Anhang des Arzneimittel- bzw. Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden soll. Wenn das passiert, wird's für uns alle schwierig.

  • @ Mieko: weisst du zufällig auch was bei dieser Tagung rausgekommen ist? Ist Salvia Divinorum nun legal oder illegal in Deutschland?

  • Der Ausschuss hat scheinbar eine Empfehlung ausgesprochen, Salvia divinorum dem BMtG zu unterstellen.


    "Der SV-Ausschuss hat in seiner Sitzung die Beschlussempfehlung ausgesprochen, Pflanzen und Pflanzenteile von Salvia divinorum in Anlage I des BtMG einzustufen."


    Noch ist dies aber nicht geschehen, d.h. noch sollte es in jeder Hinsicht legal sein.


    (Quelle: http://www.goatrance.de/goacidia/salvia/de-salvia-legal.html)

  • Tach zusammen,


    Zitat von "Anonymous"

    Der Ausschuss hat scheinbar eine Empfehlung ausgesprochen, Salvia divinorum dem BMtG zu unterstellen.


    "Der SV-Ausschuss hat in seiner Sitzung die Beschlussempfehlung ausgesprochen, Pflanzen und Pflanzenteile von Salvia divinorum in Anlage I des BtMG einzustufen." ...


    Heute habe ich in einem Forum nachfolgenden Link gefunden, der die Zitierte Aussage bestätigt:


    http://www.abda.de/1331.html

  • So, wat heißt dat nu?
    Dass ich mein Salviapflänzle ins hinterste Garteneck verbannen sollte, oder?


    GsD wohn ich in einer Gegend, wo die meisten Leute eine Rose grad einmal von einem Kohlkopf unterscheiden können... :lol:

    Alle sagten, es geht nicht. Und dann kam einer, der wusste das nicht - und hats einfach gemacht!

  • es ist noch nix entschieden!!
    wir können immernoch auf die vernunft hoffen!!
    (wenn ihr an salvia interesiert seid,meldet euch doch in der salvia-community an)

    Seit jeher und in fast allen Kulturen dienten dem Menschen psychoaktive Pflanzen dazu, den Bewusstseinszustand zu verändern und mit der Anderswelt, der wahren Wirklichkeit, Kontakt aufzunehmen.
    Christian Rätsch

  • Is zwar schon stier, sollte es dem btmg hinzugefügt werden, da es der körper aber in kürzester zeit wieder restlos abbaut, bleibt die frage offen, in wie weit die behörden dagegen vorgehen wollen falls es doch zu einem verbot kommen sollte?! :D:D:D

  • leude leude,
    ich kann eucch nur sagen lasst die finger von salvia!!!
    das zeug ist unberechenbar!!!!!


    mfg,,,,, :

  • wenn man es unverantwortlich dosiert sicherlich.
    Salvia ist ein mächtiges Kraut wa sman nicht unterschätzen sollte.


    Wenn man es mit genügendem wissen einnimmt kann man sehr viel über sich herraus finden.


    Sehr informaiv ist die Salvia-Community die einem alle fragen darüber beantworten kann.


    Leider ist Salvia in sehr naher zukunft Verboten (Bundesrat muss den Antrag nur noch zustimmen)

  • Hallo, Paul,


    du kannst Aztekensalbei rechtlich betrachtet problemlos erwerben, besitzen und verkaufen. Die Pflanze unterliegt nicht dem BtmG. Hoffentlich bleibt das auch so...


    Viele Grüsse,
    Ati

    Nur zur Info, Atztekensalbei ist inzwischen auf der BTMTG-Liste, Bezug nur noch über NL, CH und England möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens ist Salvia divinorum nicht mehr legal. Z.b. hier nachzulesen:


    http://www.salvia-divinorum.de/legal.htm


    http://www.drug-infopool.de/ra…tel/salvia_divinorum.html


    Damals hatte ich ein trauriges Abschiedsvideobei youtube reingestellt:

    Mit wachsendem Genuss...


    Daniel Rühlemann