6. Februar 2008:
Der Bundesrat veröffentlich die Tagesordnung für die 841. Sitzung am 15. Februar 2008.
Darin findet sich unter TOP 62 von 69 Punkten (Drucksache 48-08) die "Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)". Mit dieser Änderung sollen Pflanzen und Pflanzenteile von Salvia divinorum der Anlage I des BtMG unterstellt werden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Leider halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der Bundesrat die Änderung an einem Freitag als Tagesordnungspunkt 62 von 69 einfach durchwinkt, da das Wochenende ruft.
Wie es aussieht, wird dieser Freitag der 15.2.2008 ein schwarzer Tag für alle Salviafreunde. Diese können nun wählen, ob sie weiter ihr Recht auf persönliche Selbstentfaltung wahrnehmen aber dabei gleichzeitig als Kriminelle abgestempelt werden (inklusive aller Schikanen), oder ob sie ihre Grünpflanzen wegwerfen.
Die zunehmende Überwachung und Reglementierung aller Lebensbereiche nimmt langsam aber sicher bedrohliche Ausmaße an. Wir müssen aufpassen, dass die Grundlagen unserer demokratischen Rechtsordnung nicht irgendwann zugunsten totaler Kontrolle aufgegeben werden.