Hallo! Ich bin frisch der Neue und poste jetzt bestimmt oft mal hier!!
Ich hab auch gleich mein erstes Anliegen, welches mich auch zu euch geführt hat. Ich habe oft gehört, daß man Schlafmohn nur unter bestimmten Voraussetzungen anbauen darf, und das er ausgesprochen genehmigungspflichtig ist. Nun lese ich hier auf der Website , daß der Anbau bis 10qm erlaubt wäre. Fals ein Moderator diesen Post liest: kannst du mir sagen woher diese Information stammt und ob sie denn richtig ist, oder vielleicht hat ja ein Forummitglied das Wissen darüber.
Danke bis dahin, der Friedhofsgärtner
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Also hier für eventuelle Hobbybauern die sich Papaver Somniferum im Garten halten und sich deren farbigen Schönheit erfreuen. Ich bitte auch die Betreiber dieser Website, dies in ihrem Samenangebot zu ändern.
Der Anbau von Mohnblumen der Art Papaver Somniferum (Schlafmohnanbau) im Garten ist strafbar
Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben, wonach der Anbau von Schlafmohn im eigenen Garten als Zierpflanze auch ohne Sondergenehmigung straffrei ist, sofern eine Fläche von 10 qm nicht überschritten wird, ist der Anbau von Schlafmohn in Deutschland in jedem Fall genehmigungspflichtig, d.h. er ist ohne Sondergenehmigung ein Verstoss gegen das Betäubungmittelgesetz (BtMG) und kann mit bis zu 5 Jahren Haft und/oder Geldstrafe bestraft werden. Das Gerücht geht wahrscheinlich auf die Tatsache zurück, dass früher eine morphinarte Sort des Schlafmohns bis zu 10 qm genehmigungsfähig war. Dises Sorte ist jedoch nicht zugelassen und nicht mehr im Handel erhältlich. Hier ist eine entsprechende Auskunft, die wir für den Verein für Drogenpolitik e.V. von der Bundesopiumstelle eingeholt haben:
B 811 - 7553
Sehr geehrter Herr Wein,
die Information, dass für bis zu 10 qm Schlafmohn-Anbau keine Erlaubnis
erforderlich sei, ist falsch. Der Anbau ist in jedem Fall erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnis wurde Privatpersonen allerdings nur bis zu einer Höchstfläche
von 10 qm, und auch nur für die morphinarme Sorte "Przemko" (und natürlich
auch nur zu Zierzwecken) erteilt. Da die sortenrechtliche Zulassung für diese
bislang einzige morphinarme Sorte vom Züchter zurückgezogen wurde und
auch kein Saatgut mehr erworben werden kann, werden z.Z. keine neuen
Anbauerlaubnisse erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Schinkel
Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn
Geschäftszeichen: B 811
m.f.G. der Friedhofsgärtner
[Dieser Beitrag wurde von Daniel Rühlemann am 25.04.2004 editiert.]